Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach § 30 SGB VIII
Im Rahmen dieser Leistung werden Minderjährige u.a. mit Problemen in der Beziehung Eltern – Kinder/Jugendliche, bei schulischen Problemen des Kindes/der Jugendlichen und bei entwicklungshemmenden, – gefährdenden sozialen Bezügen des Kindes/Jugendlichen sozialpädagogisch begleitet und unterstützt
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Diese Leistung richtet sich vor allem an Familien, Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Pflegefamilien in Krisen- und Belastungssituationen, mit Schwierigkeiten und Problemen hinsichtlich ihrer Erziehungskompetenz, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen und im Kontakt mit ihrem Umfeld (Ämter, Behörden, Schulen, usw.).
Hilfen zur Erziehung für Menschen mit Migrationshintergrund
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Social Unitas verfügen über besondere interkulturelle Kompetenzen aus ihrer langjährigen Arbeit mit jungen Menschen und Familien mit Migrationshintergrund. Auch haben die Fachkräfte durch ihren Migrationshintergrund selbst Erfahrungen mit schwierigen Anpassungsprozessen und komplizierten Lebensbedingungen gemacht, in denen sich Menschen mit Migrationshintergrund bewähren müssen.
Teilstationäre Hilfen nach § 35 SGB VIII
Die pädagogische Betreuung und Begleitung, die es Jugendlichen und jungen Volljährigen ermöglicht, selbstständig und aktiv zu agieren und eigenverantwortlich am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, basiert auf der Grundlage der §§ 35 des SBG VIII. Aufgenommen werden insbesondere Jugendliche ab 16 Jahren, die
- im Sinne des §27 KJHJ i.V.m. §35 KJHG Hilfe zur Erziehung benötigen, jedoch ihren Alltag relativ selbstständig bewältigen können.
- aus stationären Einrichtungen (u.a. Wohngruppen, Psychiatrie, Gefängnis,…) kommen und einer Nachbetreuung bedürfen.
- in Notsituationen sind, z.B. Obdachlosigkeit, (minderjährige) Flüchtlinge, die in Deutschland integriert werden sollen. Der Zielgruppe gemeinsam ist meist eine äußerst instabile Lebenssituation und von vielen Brüchen gekennzeichnete Biographie.
Schulbegleitung
Der Förderplan bildet somit die Richtschnur für den Schulbegleiter und ist neben der Kontinuität im Vertrauensaufbau die wichtigste Grundvoraussetzung für den positiven Entwicklungsverlauf.
Mobiler Angestellter. Ein verbesserter Zugang der öffentlicher Dienste zu den Bürgern mit besonderen Bedürfnissen
Projektnummer: POWR.04.03.00-00-0134/18
Leadpartner: Stiftung Fundacja Partycypacji Społecznej
Anschrift: ul. Sieradzka 4C, 60 – 163 Poznań
Das Projekt wird durch das polnische Ministerium für Wirtschaft und Soziales aus den Mitteln des Operationellen Programms PO WER, Prioritätenachse IV Soziale Innovationen und internationale Zusammenarbeit bezuschusst.
Laufzeit des Projektes ist: 01.11.2019 bis 31.10.2021
Projektziel: Hauptziel des Projekts ist es, gemeinsam mit transnationalen Partnern ein Handlungsmodell zu erarbeiten und die Kompetenzen der Mitarbeiter der lokalen Verwaltung zu verbessern. Das Projekt beinhaltet die Entwicklung eines Modells für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch einen Beamten / Angestellten außerhalb des Gemeindeamtes.
Das Model „Mobile Beamte“ enthält Formulare und Verfahren für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen außerhalb des Büros sowie einen Servicestandard für Einwohner der Gemeinde mit besonderen Bedürfnissen. Die Umsetzung des Projektziels wird durch die fachliche Ausbildung der Mitarbeiter der Gemeinden ermöglicht, die das im Projekt entwickelte Modell testen und umsetzen.
Die Aufgabe von Social Unitas liegt daran, das eigene Modell der sozialen Arbeit zu erörtern sowie weitere gute Praktiken aus dem Bereich der sozialen Arbeit in Deutschland nach Polen zu implementieren.